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Spannungen

Author
Philip Schlusslicht
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https://phil.oso.phil.ist/spannungen.html
Wordcount
403

Die Anziehungskraft zwischen zwei Körpern wird definiert von ihrer Masse. Die größere Masse steuert den größeren Teil der wirkenden Kraft bei, obgleich diese Kraft auf beide Körper gleichartig wirkt. Die größere Masse hat also nicht mehr Kraft, sondern bedingt nur einen größeren Anteil einer Kraft, die von beiden Massen gleichförmig aufeinander ausgeübt wird.

So spielt es sich auch mit den Kontrasten ab: Zwischen dem Schwarzen und dem Weißen liegt immer grau, jedoch ist der Bestandteil von schwarz und weiß abhängig von der Position, die man zwischen beiden einnimmt. Egal wie nahe man dem einen Extrem kommt, ohne seine Stellung zu beziehen, man wird immer nur ein Verhältnis zwischen beiden einnehmen, was keinerlei Einfluss auf den Verlauf vom einen ins andere hat. Ist man selbst, was in der Reflexion der Fall ist, eines der Maxima, so definiert man anhand dessen nur den Zustand des anderen Maximums, wobei der Verlauf sich nicht verändert.

Eine Ansicht, so positiv oder negativ sie auch sein mag, definiert sich erst durch ihren Antipol, der Betrag der Intensität, die man ihr dabei zuschreibt, ist die Entfernung, die sie zu ihrem Antipol einnimmt: Jegliche Betrachtung einer Tatsache ist abhängig von ihrem Gegenteil, ohne das sie nicht zu Stande kommen kann.

Eine Zuschreibung wird erst möglich, wenn diese auch auf den Zuschreibenden angewandt wird; er kann keine Aussage treffen, derer er nicht Herr ist, womit jede Zuschreibung zur Selbstbeschreibung wird, dessen Antipol externalisiert, da dem Zugeschriebenen nicht zu eigen gedacht, ist. Das gefällte Urteil des Urteilenden über den Verurteilten ist nur legitimiert im Falle des gleichzeitigen Freispruchs beider; der Urteilende muss sich selbst befreien von seinem Urteil über den Verurteilten, da er dies nur im Rahmen seiner Selbstverurteilung sprechen kann, womit er jedoch auch den Verurteilten frei sprechen muss: Der Urteilende würde sich selbst verurteilen, würde er nicht gleichzeitig den Verurteilten freisprechen.

Die Schuld muss also vom Zuschreibenden als auch zum Zugeschriebenen getragen werden, da beide ihre Bedingung sind; obgleich die Verteilung der Schuldhaftigkeit unterschiedlich sein mag wirkt die Schuld auf beide gleichförmig. Der Zuschreibende wäre nicht in der Lage eine Zuschreibung vorzunehmen, wäre er nicht in der Lage diese auf sich selbst anzuwenden; die Virtualisierung dieses Umstandes zwingt ihn jedoch jede Form der Zuschreibung zunächst auf sich anzuwenden. In der Ablehnung dessen liegt dann seine Schuld:

Wer verurteilt trägt die Schuld an seinem Urteil, obgleich seine Verurteilung einen Verurteilten betrifft, ist er dennoch Träger dieser, ohne welchen Schuld nicht möglich wäre.